Ehe vs. wilde Ehe - Lebensgemeinschaft im Nachteil?

Warum heiraten? Die Liebe zueinander wird durch die Unterschrift auf einem Papier nicht größer oder kleiner. Sich in einer berührenden Zeremonie explizit zueinander zu bekennen, hat jedoch allein schon aus dem Blickwinkel der Romantik betrachtet etwas für sich. Und rechtlich macht der Trauschein nach wie vor einen enormen Unterschied:

BrautpaarGemeinsamer Hausrat

Nach dem Prinzip der Gütertrennung bleibt jeder Eigentümer dessen, was er in die Ehe einbringt. Im Falle einer Scheidung wird jedoch das aufgeteilt, was während der Ehe gemeinsam erwirtschaftet wird. Das Gericht sieht übrigens auch Haushaltsführung und Kindererziehung als genau so wertvoll wie ein gutes Einkommen an. Für Lebensgefährten gibt es hier keinerlei Regelungen, Lebensgefährten heben also besser die Rechnungen von allem auf und dokumentieren schriftlich, wer was erworben hat. Unschwer zu erraten, wer im Falle einer Trennung verliert, wenn ein Partner die laufenden Kosten trägt, während der andere die bleibenden Dinge anschafft. Bleibt einer der Partner daheim und unterstützt den anderen bei seiner Karriere, geht der haushaltsführende Partner im Falle einer Trennung ebenfalls leer aus.

Kinder und Obsorge

Verheiratete Eltern behalten das gemeinsame Sorgerecht im Falle einer Trennung. Unverheiratete Mütter erhalten automatisch das Sorgerecht. Bestimmen die unverheirateten Eltern vor dem Standesamt, dass sie beide mit der Obsorge betraut sein möchten, behält der Vater das Sorgerecht. Allerdings nur, wenn er zuvor seine Vaterschaft auch anerkannt hat. Gibt es Differenzen zwischen ledigen Eltern, hat der Vater es nicht leicht, zur gemeinsamen Obsorge zu kommen.

Kredit und Bürgschaft

Nimmt einer der Partner einen Kredit auf, und der andere bürgt dafür, kann die Haftung innerhalb eines Jahres nach der Scheidung auf eine weniger strenge Ausfallbürgschaft reduziert werden. Diese greift nur, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist. Lebensgefährten bekommen diese Gelegenheit zur Haftungserleichterung nach der Trennung nicht.

 

Unterhaltsrecht

Und wie sieht es aus beim Unterhalt? Schon während der Ehe haben die Partner die Pflicht füreinander zu sorgen, sprich derjenige, der weniger verdient hat ein Recht auf Unterhalt.  Nach der Scheidung gilt: Je weniger Einkommen und je weniger Verschulden ein Partner am Scheitern der Ehe hat, umso mehr Unterhalt bekommt er. Unfreiwillig getrennte Lebensgefährten, die für gemeinsame Kinder zu Hause bleiben und auf ihre Karriere verzichten haben im Fall der Trennung das Anrecht auf – genau: Nichts! Solltest du dich ein einer Lebensgemeinschaft also um Haus, Garten und Kinder kümmern, anstatt das Geld ins Haus zu bringen, bestehe auf einem Partnerschaftsvertrag.  Bei verheirateten Paaren wird der Ehemann automatisch als Vater angesehen und damit unterhaltspflichtig, bei ledigen Eltern muss der Vater als Grundlage für eine Unterhaltsverpflichtung die Vaterschaft anerkannt haben.

Erbrecht

Nur Eheleute erben automatisch, ohne ein Testament erbt der hinterbliebene „wilde“ Partner gar nichts. Seit dem 1.1.2017 gilt für Lebensgefährten immerhin ein außerordentliches Erbrecht: Gibt es keine gesetzlichen oder im Testament definierten Erben, geht das Vermögen an die Lebensgefährtin bzw. an den Lebensgefährten. Voraussetzung dafür ist ein gemeinsamer Haushalt, der über mindestens drei Jahre gemeinsam geführt wurde. Zudem darf die verstorbene Person zum Todeszeitpunkt nicht verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gewesen sein. Gibt es gesetzliche Erben, steht dem Lebensgefährten für ein Jahr die gemeinsame Wohnung und der Hausrat zu.

Verheiratete erben übrigens auch, wenn sie de facto schon längst getrennt leben. Nur eine Scheidung beendet das gesetzliche Erbrecht. Unverheiratete sind dagegen automatisch gar nicht abgesichert, Vermögen, Wohnung oder Haus gehen an die gesetzlichen Erben. Besteht ein Testament, reduziert sich das Erbe der gesetzlichen Erben auf ein Pflichtteil.

Eingetragene Partnerschaften sind Ehegatten im Erbrecht seit dem 1.1.2017 gleichgestellt.

Fazit: Auch wenn im Herzen nur die Liebe zählt, zählt vor dem Gesetz der Trauschein nach wie vor jede Menge.

 

 

 

 
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