Die muslimische Trauung

Eine Eheschließung ist im Islam ein sehr schlichter Akt, ein "Vertragsabschluss" (nikah). Mann und Frau erklären vor einer theologisch bewanderten und moralisch gefestigten Persön­lichkeit (oft der Imam/Hodscha einer Moschee) und in der Anwesen­heit von zumindest zwei Zeugen ihren freien Willen, miteinander die Ehe einzugehen.

Trauringe

Das islamische Eheversprechen ist für Muslime emotional wichtig (obwohl vor dem Gesetz einzig die standesamtlich geschlossene Ehe gilt). Für sie ist die feierliche Eheerklärung in muslimischem Rahmen oft die "richtige Hochzeit", die auch moralisch als verpflichtend betrachtet wird.

Andererseits braucht sich kein Muslim, der ausschließlich standesamtlich geheiratet hat, als "vor Gott unverheiratet" zu fühlen – dies hätte für den Gläubigen ernste Konsequenzen, denn das Geschlechtsleben soll sich nur innerhalb der Ehe abspielen.

Dokumente für die muslimische Hochzeit:

Mitzubringen sind für die religiöse Eheschließung in der Islamischen Glaubensgemeinschaft:

  • Lichtbildausweis
  • Meldezettel
  • Geburtsurkunde
  • Nachweis, unverheiratet zu sein


Detailliertere Infos: www.derislam.at

 

Der Ehevertrag

Der Ehevertrag sollte schriftlich erfolgen. Darin können verschiedenste Vereinbarungen aufgenommen werden. Dies reicht von der Familienplanung bis zum Wohnsitz.

Fixer Bestandteil sollte eine Abmachung über jene Brautgabe (mahr) sein, die für die Frau als Absicherung im durch den Mann ausgelösten Scheidungsfall vorgesehen ist. Dieser Betrag ist nach oben offen und wird nach gegenseitiger Vereinbarung festgesetzt. Fällig würde dieses Geld auch beim Ableben des Ehemannes als sofortige Überbrückungshilfe für die Frau, die ihr noch vor Teilung des Erbes zusteht, ohne dass dies von ihrem Erbteil abgezogen würde.

Die Islamische Glaubensgemeinschaft empfiehlt, diese Chance einer individuell gestalteten Ehevereinbarung zu nutzen, um sich in positivem Sinne über die gemeinsame Lebensführung Gedanken zu machen. Sie bietet Beratung an und nimmt die muslimische Eheschließung vor.

Auch wenn immer wieder das Wort von einem „Brautpreis“ kursiert: Eine muslimische Frau darf von ihrer Familie nicht „verkauft“ oder „abgelöst“ werden. Üblich ist eine Morgengabe, die als Geschenk einzig der Ehefrau zusteht.

Was tun, wenn Ihr muslimisch heiraten möchten?

Informationen zur muslimischen Hochzeit erteilt euch die Islamische Glaubensgemeinschaft:
Bernardgasse 5, 1070 Wien
Tel. 01/5263122

office@iggö.at
www.derislam.at

 

 
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