Planung
Wer darf auf die Gästeliste? Tipps für schwierige Fälle
Ex-Partner, Arbeitskollegen, Kinder und die vielen Vielleichts: So entscheidet ihr, wer auf eure Gästeliste kommt, ohne jemanden zu kränken.
Redaktion Hochzeit Brautinfo3 Min. Lesezeit

Manche Menschen müssen einfach dabei sein. Ohne die beste Freundin oder den Freund aus Pfadfindertagen wäre die Hochzeit unvorstellbar. Dann gibt es aber auch jene, die einmal zum Leben gehört haben, es heute aber nicht mehr tun. Oder solche, die ihr regelmäßig seht, aber nicht unbedingt an eurem Hochzeitstag dabei haben müsst. Hier findet ihr Tipps für die kniffligen Fälle.
Ex-Partner und alte Geschichten
Ex-Partner zur Hochzeit einzuladen, gilt allgemein als No-Go. Anders kann es bei einer zweiten Ehe aussehen, wenn es gemeinsame Kinder aus einer früheren Beziehung gibt. Wer gemeinsame Kinder hat, bleibt oft über Jahre in Kontakt, regelt vieles gemeinsam und entwickelt manchmal sogar eine Freundschaft. Vielleicht ist der oder die Ex so selbstverständlich Teil eures Lebens, dass ihr die Person bei der Feier dabeihaben möchtet.
Wichtig ist, dass ihr als Paar offen darüber sprecht. Dazu gehört auch, zu akzeptieren, dass der oder die Ex nicht auf die Liste kommt, wenn sich einer von euch dabei unwohl fühlt.
Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen
Arbeitet ihr in einem kleinen Team mit weniger als zehn Personen, kennt ihr wahrscheinlich alle gut und habt sie vermutlich oft mit Geschichten von den Hochzeitsvorbereitungen versorgt. Dann gilt: alle oder keinen einladen, statt nur zwei oder drei herauszupicken. In einem größeren Unternehmen ist es in Ordnung, nur die engsten Kolleginnen und Kollegen einzuladen oder das Büro ganz auszusparen. Denkt daran, dass zu einer Einladung in der Regel auch die Partnerinnen und Partner gehören.
Und die Chefin oder der Chef? Pflegt ihr auch privat Kontakt, ist eine Einladung angemessen. Bei einem eher formellen Verhältnis ist sie nicht notwendig.
Kinder auf der Hochzeit
Kinder sind wunderbar, aber nicht jedes Paar möchte kleine Gäste auf der Hochzeit. Wenn ihr ohne Kinder feiern möchtet, schreibt das klar und freundlich in die Einladung. Vielleicht möchtet ihr auch nur die Kinder der engsten Familie dabeihaben. Auch das solltet ihr offen kommunizieren, damit sich andere Gäste nicht vor den Kopf gestoßen fühlen. Feiert ihr mit Kindern, sorgt eine professionelle Kinderbetreuung dafür, dass Groß und Klein entspannt feiern.
Die Vielleichts auf der Gästeliste
Seid ihr unsicher bei Freunden, die ihr länger nicht gesehen habt? Fühlt euch nicht verpflichtet, Bekannte einzuladen, zu denen ihr keinen Kontakt mehr habt, nur weil ihr damals auf deren Hochzeit wart. Manchmal verliert man aber auch Menschen aus den Augen, mit denen man sich immer wohl gefühlt hat. In diesem Fall gilt: lieber einladen, als es später zu bereuen.
Wenn ihr gar nicht weiterkommt, helfen diese Fragen:
- Wird diese Person in unserem künftigen Leben eine Rolle spielen?
- Hatten wir im letzten Jahr Kontakt, und hätten wir sie auch ohne Hochzeit gerne getroffen?
- Würden wir uns freuen, sie auf unseren Hochzeitsfotos zu sehen?
Wenn euch jemand wichtig ist, möchtet ihr den Kontakt auch nach der Hochzeit pflegen. Wäre euch das zu anstrengend, ist auch eine Einladung überflüssig. Vertraut eurem Bauchgefühl, dann feiern am Ende die Menschen mit, die ihr wirklich dabeihaben wollt. Wie sich die Gästezahl auf eure Kosten auswirkt, lest ihr im Ratgeber Was kostet eine Hochzeit in Österreich?.
Häufige Fragen
Muss man Arbeitskollegen zur Hochzeit einladen?
Nein. In kleinen Teams gilt eher alle oder keinen, in großen Firmen ist es in Ordnung, nur die engsten Kolleginnen und Kollegen einzuladen.
Darf man den Ex-Partner zur Hochzeit einladen?
Grundsätzlich gilt das als heikel. Bei gemeinsamen Kindern und gutem Verhältnis kann es passen, aber nur, wenn beide Partner damit wirklich einverstanden sind.
Wie sage ich, dass Kinder nicht eingeladen sind?
Klar und freundlich in der Einladung, etwa mit dem Hinweis, dass ihr als Erwachsenenfest feiert. Wenn Ausnahmen gelten, kommuniziert diese offen.


