Bräuche und Trauung
Hochzeitsbräuche der Renaissance: Brautmaut, Gwissmachen und Co
Brautmaut, Gwissmachen und Ba-Auswerfen: Viele Hochzeitsbräuche, die ihr vom Land kennt, haben ihre Wurzeln im 15. und 16. Jahrhundert. Ein Blick zurück.
Redaktion Hochzeit Brautinfo3 Min. Lesezeit

Viele Hochzeitsbräuche, die heute vor allem bei ländlichen Hochzeiten in Österreich gepflegt werden, haben ihre Wurzeln im 15. und 16. Jahrhundert. Damals regelten Herrschaften und Gesetze ziemlich genau, wo, wie und unter welchen Bedingungen geheiratet werden durfte. Manche dieser Regeln klingen heute kurios, andere leben in Bräuchen weiter, die ihr vielleicht selbst schon erlebt habt.
Heiraten im eigenen Ort
Aus Gesetzen des 15. und 16. Jahrhunderts ist überliefert, dass sich Brautleute praktisch nur in ihrem eigenen Ort trauen lassen durften. Gelockert wurde das in vielen Gegenden erst im 20. Jahrhundert. Geboten war außerdem, sich „auf der Gassen erbar und zichtig zu erzaigen“, sich also in der Öffentlichkeit ehrbar und sittsam zu zeigen.
Kam ein Ehepartner, meist die Braut, aus einem anderen Ort, war das mit allerlei Hürden verbunden.
Die Brautmaut
Passierte die Braut eine Gemeinde oder fuhr sie auch nur hindurch, war eine sogenannte Brautmaut zu entrichten. Witwen mussten dabei oft die doppelte Maut zahlen.
Wie ernst das genommen wurde, zeigt ein Beispiel aus dem niederösterreichischen Löschberg: Dort ist aus dem Jahr 1680 überliefert, dass eine Braut, die den Ort ohne Erlaubnis passierte, der Herrschaft als Buße „ein schwarzes Kalb mit vier Füßen“ zu übergeben hatte.
Was davon geblieben ist: das Wegsperren
An die Brautmaut erinnert bis heute das „Braut aufhalten“, regional auch „Verspengen“ genannt. Dabei wird der Hochzeitsgesellschaft mit einem Strick oder Band der Weg versperrt, und erst gegen ein Lösegeld, etwa ein paar Münzen, Schnaps oder Süßigkeiten, geht es weiter. Solche Wegerschwernisse wurden von den Herrschaften früher nicht nur geduldet, sondern sogar gefördert. Heute ist das Wegsperren ein lustiger Moment, auf den ihr euch mit einem kleinen Säckchen Kleingeld und Zuckerl gut vorbereiten könnt.
Das Gwissmachen: die Verlobung von damals
Was wir heute Verlobung nennen, hieß früher „Gwissmachen“. Dabei trafen sich vor allem die Eltern des Paares, um den gegenseitigen Besitzstand festzustellen. Das war besonders im Gebiet der Einzelhöfe wichtig, im Dorf kannte man den Hausstand der anderen Familie ohnehin gut.
Beim Gwissmachen legten die Eltern Mitgift und Hochzeitstermin fest. Häufig wurde auch ein Ehevertrag bei der Obrigkeit niedergeschrieben. Er diente vor allem dazu, die Altersversorgung der Eltern, das sogenannte Ausgedinge, abzusichern.
Aufgebot und Verkünden von der Kanzel
Von kirchlicher Seite folgte das Aufgebot: Das Eheversprechen wurde dreimal von der Kanzel verkündet. So erfuhr die dörfliche Öffentlichkeit von der geplanten Hochzeit und konnte das Fest im Sinne des Brauchtums vorbereiten. In manchen ländlichen Pfarren wird eine bevorstehende Hochzeit bis heute im Gottesdienst oder im Pfarrblatt bekanntgegeben.
Rechtlich spielt das kirchliche Aufgebot heute keine Rolle mehr: In Österreich ist nur die standesamtliche Trauung rechtsgültig. Wie das abläuft, lest ihr in unserem Ratgeber Standesamtlich heiraten in Österreich.
Das Ba-Auswerfen und hochzeitliches Lärmen
Adelige und bürgerliche Hochzeiten ab dem 16. Jahrhundert sind vergleichsweise gut dokumentiert. Aus diesen Quellen kennt man das sogenannte „Ba-Auswerfen“, das Verteilen von Kranzgebäck unter die Leute. Auch lautes Juchzen und Schreien gehörte schon damals zu einer ordentlichen Hochzeit, und besonders beliebt war das festliche Salutschießen.
Böllerschüsse am Hochzeitsmorgen, Krapfen und Gebäck für Gäste und Schaulustige: Wer am Land heiratet, kennt diese Bräuche oft bis heute.
Häufige Fragen
Was ist die Brautmaut?
Die Brautmaut war eine Abgabe, die früher fällig wurde, wenn eine Braut durch einen fremden Ort zog. Daran erinnert heute noch der Brauch, dem Brautpaar mit einem Band den Weg zu versperren, bis es sich freikauft.
Was bedeutet Gwissmachen?
Gwissmachen war die frühere Form der Verlobung. Die Eltern des Paares legten dabei Mitgift, Besitz und Hochzeitstermin fest.
Ist ein kirchliches Aufgebot in Österreich noch nötig?
Rechtlich nicht, denn in Österreich ist nur die standesamtliche Trauung rechtsgültig. Ob und wie eine Pfarre eure Hochzeit bekanntgibt, klärt ihr direkt mit der Pfarre.


