3Xmedia Agentur & Event GmbH, FN 528897s
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1. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
1.1 Inhalt des Onlineangebotes
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1.2 Verweise und Links
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1.3 Pflichten der Nutzer – User
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1.4 Teilnahmebedingungen Gewinnspiele 3Xmedia:
Nur vollständig ausgefüllte Einsendungen nehmen an der Verlosung teil. Mehrfachübermittlungen bleiben unberücksichtigt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel verpflichten sich die Gewinner*innen schriftlich alle Informationen zur Nutzung der Gewinne, wie Hochzeitsdatum, Anprobe, Abholung der Waren und ähnliches mitzuteilen. Mit der Annahme des Gewinnes werden die Teilnahmebedingungen akzeptiert. Die Gewinner*Innen willigen ein, dass die Liebesgeschichte, der Heiratsantrag und die gesamte Hochzeit sowie alle Vorbereitungen (Anprobe, Abholung der Waren), alle Namen, Fotos & Filme von 3Xmedia und deren Kooperationspartner für jegliche Reportagen in Printmedien oder TV- und Radio-Medien und für Werbezwecke verwendet werden dürfen. Sämtliche Gewinne unterliegen diesen Teilnahmebedingungen. Bei Nichteinhaltung der Teilnahmebedingungen, ist 3Xmedia berechtigt eine/n neuen Gewinner*In aus allen Einsendungen zu ziehen. Die Gewinner*Innen werden schriftlich verständigt. Eine Barablöse der Gewinne ist nicht möglich. Entstehen bei der Einlösung der Gewinnpreise Mehrkosten, als den im Gutschein angegebenen Wert, müssen die Gewinner*Innen die Differenz selber begleichen. Die Gewinne müssen noch im gleichen Jahr eingelöst und verwendet werden, ansonsten verfallen alle Gutscheine. Falls das Gewinnerpaar schon geheiratet hat werden die € 10.000,- Hochzeit & die standesamtliche Hochzeit neu verlost. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
1.5 Gewährleistung
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1.6 Shop, Tipps und Guide
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1.7 Urheber- und Kennzeichenrecht
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1.8 Datenschutz
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1.9 Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
1.10 Online - Werbung
a) Laufbanner, Headbanner, Skyscraper, Werbe- und Anzeigenaufträge
Werbe- und Anzeigenaufträge sind unwiderruflich. Mündlich erteilte Aufträge werden vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt und gelten sofern nicht innerhalb von 8 Tagen ein Widerruf erfolgt als rechtsverbindlich.
b) ABO-Eintrag im Firmen-, Branchen- und Markenverzeichnis
Die Eintragung der Firmendaten im Internet gilt für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und beginnt mit Vertragsdatum. Die Fakturierung erfolgt prompt nach Einlangen der schriftlichen Bestellung. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, sollte die Begleichung des Rechnungsbetrages nicht fristgerecht erfolgen, den Internet-Eintrag zu löschen und nach Begleichung den Vertragszeitraum nachzuholen. Leistungen außerhalb o.a. Angebots erfolgen auf Anfrage. Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn die Kündigung der Eintragung nicht bis spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertragsjahres schriftlich erfolgt. Abweichungen vom Abo-Vertrag sind Sondervereinbarungen und bedürfen der Schriftform.
2. MESSE- & AUSSTELLERBEDINGUNGEN
2.1 Anmeldung, Bestätigung der Anmeldung
Die Anmeldung durch den Aussteller ist rechtsverbindlich und unwiderruflich. Mit Abgabe der Anmeldung bzw. Eingang dieser beim Veranstalter ist der Aussteller zur Teilnahme an der Messe verpflichtet, sofern er vom Veranstalter zugelassen wird sowie zur Entrichtung der Anmeldegebühr. Der Aussteller ist zur Bezahlung der Anmeldegebühr auch im Falle eines Rücktritts, aus welchen Gründen auch immer, verpflichtet. Die Anmeldegebühr ersetzt in diesem Fall den administrativen Aufwand von 3Xmedia.
Die Werbekostenpauschale ist für Aussteller und Mitaussteller der TRAU DICH Hochzeitsmesse obligat und umfasst den Basiseintrag in der Printausgabe des Ausstellerverzeichnisses „FAIR Wedding Messejournal“, das zur Messe erscheint, online auf hochzeitsmesse.at sowie pro Unternehmen zwei Facebook/Instagram Postings in der TRAU DICH Community, einmalige Präsenz im TRAU DICH Newsletter an Brautpaare. Die Vertragsbedingungen, wie Mietpreise, Dauer der Miete sowie Nebenleistungen und Zusatzaufträge ergeben sich aus den Ausstellungsbedingungen und dem Anmeldeformular, die vom Aussteller vollinhaltlich anerkannt werden. Eine einseitige Abänderung dieser Bedingungen durch den Aussteller ist ausdrücklich untersagt und entfaltet keine Rechtswirksamkeit. Ein gültiger Mietvertrag kommt durch die Bestätigung der Anmeldung (Zulassung) zustande. Dem Veranstalter steht es jedoch frei, das Anbot anzunehmen bzw. auch ohne Begründung abzulehnen. Die Platzzuteilung erfolgt allein durch den Veranstalter im Interesse der Messe. Die Bestätigung der Anmeldung und sohin die Zulassung zur Messe erfolgt durch Übermitteln der Anmeldebestätigung. Neuheiten müssen definiert werden. Während der Dauer der Messe ist der Aussteller verpflichtet, seine Produkte auszustellen. Achtung Pönale: Der Veranstalter verrechnet in folgenden Fällen eine Pönale von bis zu € 3.000,-: Wenn der Aussteller den gebuchten Messestand nicht fristgerecht fertigstellt und/oder verabsäumt, diesen an Veranstaltungstagen mit Personal zu besetzen, bei Untervermietung an Drittfirmen und bei Verteilung von fremdem Werbematerial ohne vorherige Rücksprache mit dem Veranstalter und der Verteilung von Werbematerial außerhalb der gemieteten Präsentationsfläche, sowie bei vorzeitigem Abbau des Messestandes. Mit Bestätigung der Anmeldung erfolgt auch eine Platzzuteilung, die durch den Veranstalter alleine vorzunehmen ist. Sofern es im Interesse der Messe liegt bzw. den Messeablauf fördert, kann der Veranstalter ohne weitere Begründung die Platzzuteilung abändern und dem Aussteller einen anderen Platz zuweisen bzw. bei Notwendigkeit auch die Größe des Ausstellungsplatzes verringern. Auch besteht ausdrücklich die Möglichkeit, die Erreichbarkeit der einzelnen Ausstellungshallen (Ein- und Ausgänge) zu verändern bzw. zu verlegen. Sofern die Größe des Ausstellungsplatzes vermindert wird, hat der Aussteller Anspruch auf Rückerstattung der anteiligen Mietkosten. Schadenersatzansprüche aus einer Änderung der Platzzuteilung sind jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.
2.2 Standmiete
Die Standmiete ergibt sich aus den im Anmeldeformular angeführten Mietpreisen und wird je begonnenem m² verrechnet. Die Mindeststandgröße für Hauptaussteller ist 4m². Die Mietpreise sind als Nettomietpreise zu verstehen, d.h. exkl. MWSt. und sonstige Steuern. Mit der Bestätigung der Anmeldung (Zulassung) wird dem Aussteller eine Rechnung zugestellt. Die erste Teilzahlung/ Anmeldegebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung/Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. 25% der Kosten werden per August gestellt, die 75% Restzahlung wird ab November verrechnet. Alle Zahlungen sind bis spätestens Mitte Dezember zu begleichen. Die taggenauen Daten entnehmen Sie der zugesandten Rechnung. Sofern eine Anmeldebestätigung innerhalb der Vier-Wochen-Frist vor Beginn der Messe erfolgt, ist die diesbezügliche Rechnung sofort fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Veranstalter berechtigt, über den zugewiesenen Stand frei zu verfügen und zusätzlich Stornokosten gem. Punkt 2.3 in Rechnung zu stellen. Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten die verweisen wir auf die im Punkt 7 veröffentlichten Zahlungsbedingungen. Die Standmiete enthält keine Versicherung für den Messestand und für eingebrachte Waren und sonstige Gegenstände. Der Aussteller ist nicht berechtigt, wegen Gegenforderungen welcher Art auch immer, die Zahlungen fälliger Rechnungen zurückzubehalten, die Zahlung zu verweigern oder dagegen aufzurechnen. Sämtliche Steuern, Gebühren und Abgaben gehen zu Lasten des Ausstellers. Sämtliche angegebenen Preise sind Nettopreise, ausgenommen Steuern, Gebühren und Abgaben.
2.3 Stornierung / Rücktritt
Sofern der Aussteller nach erfolgter und bestätigter Anmeldung eine Stornierung dieser Anmeldung vornimmt, fallen folgende Stornogebühren an: bis vier Monate vor Messebeginn 40% und bis weniger als zwei Monate vor Messebeginn 100% der vereinbarten Miete, ab Vertragsabschluss jedoch mindestens die Anmeldegebühr. Bei Stornierung der Messeteilnahme wird jedenfalls die Anmeldegebühr als Aufwandsentschädigung fällig. Vorleistungen, wie Facebook-, Instagram Posts oder Newsletter, werden soweit bereits geleistet, aliquot fällig. Preise jeweils zuzüglich Steuern und sonstiger Nebenkosten. Die Verrechnung der Stornogebühr erfolgt verschuldensunabhängig als pauschalierter Schadenersatz, wobei sich der Veranstalter vorbehält, bei einem übersteigenden Schaden auch diesen zusätzlich geltend zu machen. Den Veranstalter trifft keine Schadenminderungspflicht, d.h. dass der Stornobetrag auch dann zu bezahlen ist, wenn die Standfläche anderweitig vermietet werden kann. Die Stornogebühr deckt in diesem Fall den zusätzlichen Aufwand des Veranstalters ab.
2.4 Widerruf der Zulassung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann bei Vorliegen wichtiger Gründe die Zulassung widerrufen, insbesondere aus Gründen wie dass die Zahlungsverpflichtungen nicht termingerecht erfüllt werden, über den Aussteller ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder außergerichtliche Ausgleichsverfahren sowie Exekutionsverfahren anhängig sind, sonstige Gründe vorliegen, die die Liquidität des Ausstellers in Frage stellen, insbesondere aus vorangegangenen Messen Forderungen unberechtigt aushaften. Im Falle eines Widerrufes gelten die Bestimmungen über die Stornierung analog.
2.5 Absage von Messen & Veranstaltungen aufgrund höherer Gewalt
Sollte die Messe aufgrund höherer Gewalt oder ähnlicher wichtiger Gründe nicht durchgeführt werden können, sind daraus seitens des Ausstellers keine Schadenersatzansprüche ableitbar. Bei einer Absage der Messe aufgrund von Covid19 oder ähnlicher elementarer Ereignisse behält sich der Veranstalter vor, die Messe zu verschieben. Geleistete Zahlungen werden dem geänderten Termin zugerechnet. Eine Rückerstattung der Anzahlungen erfolgt nicht. Bestimmungen und Auflagen der Behörden werden rechtzeitig kommuniziert und müssen vom Aussteller eingehalten werden.
2.6 Ausstellerausweise
Jeder Aussteller erhält für sich und für die im Zuge der Anmeldung zu definierende Anzahl an Standpersonal kostenlose Ausstellerausweise. Sofern zusätzliche Ausstellerausweise benötigt werden, können diese gegen Entgelt bestellt werden.
Bis 6 m² - 3 Stk., bis 10 m² - 4 Stk., bis 20 m² - 6 Stk. und über 20 m2 - 10 Stk. sind frei.
2.7 Mehrere Mieter, Überlassung des Standes an Dritte, Untervermietung
Der Aussteller verpflichtet sich zur Meldung sämtlicher Mitaussteller (Auflage & Verteilung von fremdem Werbematerial, wie z.B.: Prospekte, Visitenkarten, etc.). Die Werbekostenpauschale ist auch für Mitaussteller obligatorisch und inkludiert den Brancheneintrag im TRAU DICH-FAIR Wedding-Messe-Journal & Online-Verzeichnis. Mehrere Aussteller können einen Stand gemeinsam mieten. Die diesbezüglichen Bestimmungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Messebestellschein. Sie haben einen gemeinschaftlichen Bevollmächtigten in der Anmeldung zu benennen. Dieser ist der Ansprechpartner des Veranstalters. Dem Bevollmächtigten zugegangene Mitteilungen des Veranstalters gelten als den Ausstellern zugegangen. Jeder Aussteller eines Gemeinschaftsstandes haftet dem Veranstalter gegenüber als Gesamtschuldner. Der Veranstalter verrechnet in folgenden Fällen eine Pönale von bis zu € 3.000,-: Bei Untervermietung an Drittfirmen und bei Verteilung von fremdem Werbematerial ohne vorherige Rücksprache mit dem Veranstalter sowie bei Verteilung von Werbematerial außerhalb der gemieteten Präsentationsfläche. Das Weiter- bzw. Untervermieten des Messestandes (auch teilweise) ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Veranstalters möglich.
2.8 Standauf- und Abbau, Standeinrichtungen
Die Auf- und Abbauzeiten sind seitens des Ausstellers genau einzuhalten und ergeben sich aus dem Informationsleitfaden. Sofern die zugewiesene Fläche nicht belegt ist und auch keine Benachrichtigung über die Verzögerung beim Veranstalter eingetroffen ist, behält sich dieser das Recht vor, die Fläche anderweitig zu vergeben. Hinsichtlich der zu verrechnenden Kosten gelten die Regelungen bezüglich Storno analog. Bis spätestens eine Stunde vor dem offiziellen Messebeginn müssen die Aufbauarbeiten beendet sein. Achtung Pönale: Der Veranstalter verrechnet in folgenden Fällen eine Pönale von € 3.000,-: Wenn der Aussteller den gebuchten Messestand nicht fristgerecht fertigstellt und/oder verabsäumt, diesen an Veranstaltungstagen mit Personal zu besetzen, sowie bei vorzeitigem Abbau des Messestandes.
Sofern der Aussteller die Abbauzeit überschreitet bzw. Abbauarbeiten überhaupt nicht getätigt werden, ist der Veranstalter berechtigt, die Räumung und Zwischenlagerung der Standaufbauten in Auftrag zu geben. Die diesbezüglichen Kosten hat der Aussteller dem Veranstalter zu ersetzen bzw. werden direkt verrechnet. Nach erfolgtem Abbau ist der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen und sind Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung bzw. ungebührliche Abnutzung verursacht werden, zu ersetzen. Der Aussteller ist verpflichtet, die Stände zu reinigen. Dem Veranstalter hingegen obliegt die Reinigung der Hallengänge sowie des Außengeländes. Gegen Verrechnung der anfallenden Gebühren kann der Aussteller auch Strom, Wasser und sonstige technische Anschlüsse erhalten. Elektrische Installationen sind ausschließlich durch den konzessionierten Messeelektriker durchzuführen. Der Aussteller hat auch die Möglichkeit auf Bestellung und gegen Übernahme der Kosten, die Reinigungsverpflichtungen an zugelassene Reinigungsfirmen zu vergeben, die die Standreinigung für ihn durchführen. Die Entsorgung von Verpackungsmaterialien und Abfällen hat der Aussteller zu bewerkstelligen bzw. die diesbezüglichen Kosten zu tragen. Eine Entsorgung von Sondermüll hat der Aussteller selbst zu veranlassen. Ein Verbleiben des Ausstellers oder von diesen beauftragten Personen in den Ausstellungshallen während der Nachtstunden ist untersagt.
2.9 Messeüberwachung
Während der Mietdauer wird vom Veranstalter keine allgemeine Hallenüberwachung zur Verfügung gestellt. Die Bewachung der mitgebrachten Dekoration, Einrichtungsgegenstände und Waren obliegen dem Aussteller. Der Veranstalter ist nicht für den Verlust von Dekoration, Einrichtungsgegenstände und Waren haftbar zu machen.
2.10 Warenverkauf
Der Verkauf von Waren ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich auf Verkaufsmessen möglich und mit dem Veranstalter abzusprechen.
2.11 Ausschank/Abgabe von Nahrungs- und Genussmittel
Der Verkauf von Nahrungs- und Genussmittel an den Ständen gegen Entgelt ist untersagt. Sondervereinbarungen auf Anfrage.
2.12 Filmen und Fotografieren
Dem Veranstalter wird das Recht eingeräumt, im Messegelände zu fotografieren und zu filmen und das Material für seine oder allgemeine Veröffentlichungen zu verwenden. Der Aussteller verzichtet in diesem Zusammenhang auf alle Einwendungen aus den gewerblichen Schutzrechten, insbesondere dem Urheberrecht und dem gesetzgebenden unlauteren Wettbewerb (UWG). Dem Aussteller ist außerhalb seines eigenen Standes nicht gestattet Filme, Fotografien, Zeichnungen oder sonstige Abbildungen von Ausstellungsgegenständen und ausgestellten Waren anderer Aussteller anzufertigen oder anfertigen zu lassen.
2.13 Werbemaßnahmen der Aussteller
Das Anbringen und Verteilen von Werbemittel außerhalb des zugewiesenen Standes ist untersagt und wird mit einer Pönale von bis zu € 3.000,- verrechnet. Sofern eine gesonderte Vereinbarung mit dem Veranstalter besteht, kann von diesem Verbot abgegangen werden. Der Aussteller hat sich gegenüber den anderen Ausstellern korrekt zu verhalten, insbesondere die Regeln des lauteren Wettbewerbs einzuhalten. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung steht dem Veranstalter das Recht zu, eine sofortige Schließung des Standes zu verfügen und es bestehen deswegen keine Rückforderungsansprüche des Ausstellers auf Reduzierung der Standmiete oder Rückforderung sonstiger Kosten. Sofern seitens des Ausstellers Sonderveranstaltungen oder Vorführungen auf den Ständen bzw. in den Messehallen durchgeführt werden, bedarf dies der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Selbst bei erteilter Genehmigung können derartige Veranstaltungen eingeschränkt oder untersagt werden, wenn sie aufgrund der Emissionen geeignet sind, den Messeablauf zu stören bzw. Mitaussteller zu beeinträchtigen. Für audiovisuelle und akustische Vorführungen besteht hinsichtlich der Lärmpegel ein Höchstwert von 40 dB gemessen an der Standgrenze. Ein Überschreiten dieser Höchstgrenze führt zur Untersagung bzw. bei weiteren Verstößen zur Schließung des Standes. Anmeldungen bei AKM müssen von den jeweiligen Firmen selbst durchgeführt werden.
2.14 Rauchverbot
Wir weisen darauf hin, dass am gesamten Messegelände absolutes Rauchverbot besteht. Es darf auch kein Feuer (z.B Kerzen) angezündet werden. Das unerlaubte Öffnen von Notausgangstüren ist untersagt und wird bestraft!
2.15 Abänderungen, Nebenabreden:
Mündliche Abänderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
2.16 Haftung und Schadensersatz
Die Haftung des Veranstalters für leichte Fahrlässigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen. Für Abhandenkommen und Beschädigung der vom Aussteller eingebrachten Waren und Ausrüstungsgegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Zum Abschluss einschlägiger Versicherungen ist der Veranstalter nicht verpflichtet. Die Standmiete enthält keine Versicherung für die in den Messestand eingebrachten Gegenstände, den Messestand und alle sonstigen Messeausrüstungsgegenstände. Des Weiteren wird keine Haftung für die von den Ausstellern und Ihren Erfüllungsgehilfen auf dem Messegelände abgestellten Fahrzeuge übernommen. Eine Haftung für entgangenen Gewinn durch den Veranstalter ist, außer im Falle der vorsätzlichen Schadenszufügung, ausgeschlossen. Es obliegt dem Geschädigten, diese Voraussetzung zu beweisen. Der Aussteller haftet seinerseits für Schäden, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen und Beauftragten an Sachen oder Personen verursacht werden. Diesbezüglich wird ausdrücklich eine Schad- und Klagloshaltung des Veranstalters vereinbart. Weiters hat der Aussteller und seine Beauftragten alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Diesbezüglich sind auch Anordnungen des Veranstalters und seiner Bevollmächtigten zu befolgen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt den Veranstalter den Messestand ohne vorhergehendes Gerichtsverfahren zu schließen und die Räumung vorzunehmen.
2.17 Aufrechnungsverbot, Pfandrecht
Dem Aussteller ist es untersagt, bestehende oder behauptete Forderungen gegenüber dem Veranstalter mit dem Mietentgelt gegenzurechnen. Dem Veranstalter steht hinsichtlich sämtlicher offener Forderungen gegen den Aussteller ein vertragliches und gesetzliches Pfandrecht an den vom Aussteller in den Messehallen eingebrachten Gegenständen zu. Eine Realisierung dieses Pfandrechtes kann ohne Vorankündigung und unter Ausschaltung des Gerichtsweges auf Kosten und Gefahr des Ausstellers erfolgen, d.h. die Ware zu marktüblichen Konditionen zu verkaufen und mit den Forderungen zu verrechnen. Erlöse über dem Wert der Gegenforderung sind dem Aussteller auszuhändigen.
2.18 Schlussbestimmungen
Das Mitnehmen von Tieren jeder Art in die Ausstellungsräume ist verboten. Ungültigkeit einzelner Bestimmungen der Geschäfts- und Ausstellungsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Mitteilungen können an die vom Aussteller zuletzt bekanntgegebene Adresse rechtswirksam gerichtet werden. Die vom Aussteller bekanntgegebenen persönlichen und geschäftlichen Daten werden durch den Veranstalter automationsunterstützt verarbeitet und für Zwecke der Werbung im Rahmen des rechtlich Zulässigen verwendet. Der Aussteller stimmt hierzu ausdrücklich mit der Unterschrift auf der Anmeldung zu. Abänderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform, sohin auch das Abgehen von diesem Erfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht bzw. sind rechtsunwirksam. Gewohnheitsrechtliche Ansprüche und Vertragspunkte, etwa aus vorangegangenen Geschäftsbeziehungen, bestehen bzw. gelten nicht. Es gilt österreichisches Recht.
3.0 MESSEN & AUSSTELLUNGEN BESUCHER
3.1 Online-Tickets
3.1.1 Bezahlung
Online-Tickets können über Klarna GmbH bezahlt werden. Klarna GmbH übernimmt die Zahlungsabwicklung. Jede Bestellung erhält erst durch vollständige Bezahlung ihre Gültigkeit.
3.1.2 Abholung, Verwendung
Die Eintrittskarten werden bei der Online-Kassa mit der Bestellbestätigung auf ein Eintrittsband getauscht. Sollte der Besteller seine Eintrittskarten nicht oder verspätet abholen gibt es keine Rückerstattung des Kaufpreises. Bei Verlust eines Tickets oder einer Bestellbestätigung kann kein Ersatz geleistet werden. Eintrittsberechtigungen, Tickets, Eintrittskarten & Bestellbestätigungen dürfen nicht missbräuchlich verwendet, kopiert, weitergesendet oder verändert werden. Bei Abholung gilt das Prinzip des ersten Zutrittes. Das heißt das Tickets oder Bestellbestätigungen nur mit eindeutiger Identifizierung akzeptiert werden. Nachfolgende Tickets und Bestellbestätigungen gleicher Identifikation werden durch den Zutritt des ersten automatisch entwertet. Jegliche Nachahmung oder Veränderung des Tickets oder der Bestellbestätigung und jeder Missbrauch ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Mit der Verwendung der Eintrittsberechtigung akzeptiert der Benützer auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters und die Hausordnung des Veranstaltungsortes.
3.1.3 Veranstaltungsabsage & Änderungen
Im Falle einer Absage, Verschiebung oder jeder anderen Veränderung einer Veranstaltung behält sich 3Xmedia das Recht vor, jene Kunden, die für diese Veranstaltung Tickets erworben haben, über diese Veränderung zu informieren. Diese Verständigung ist eine freiwillige Serviceleistung von 3Xmedia und kann postalisch per Brief und/oder elektronisch per E-Mail erfolgen falls die entsprechenden Kontaktdaten vorliegen. Sollte eine Veranstaltung endgültig abgesagt und nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden, wird der Ticketpreis - soweit dieser bereits bezahlt wurde - rückerstattet. Etwaige Programmänderungen oder Terminverschiebungen sind vorbehalten und kein Grund für eine Rückvergütung des Kartenpreises.
4. BESUCH VON KONZERTEN, KABARETTS, FESTIVALS, MESSEN & EVENTS
Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber und Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters:
4.1 Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt. Der Zutritt zur genannten Veranstaltung ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet. Bei Verlust der Eintrittskarte entfällt die Zugangsberechtigung. Die Eintrittskarte wird nach Erhalt beim Eingang nochmals kontrolliert und entwertet. Zusätzlich bekommt der Besucher ein Eintrittsband welches am Handgelenk befestigt wird. Das Eintrittsband muss für den möglichen Wiedereintritt und bereits beim 1. Betreten des Veranstaltungsgeländes angelegt werden. Für den Wiedereintritt muss das Band unversehrt am Handgelenk getragen werden und ist nur in Kombination mit der Eintrittskarte gültig.
4.2 Der Erwerber sagt verbindlich zu, die Eintrittskarte(n) ausschließlich für private Zwecke zu nutzen. Jeglicher gewerbliche Weiterverkauf der erworbenen Eintrittskarten ohne die Einholung einer vorherigen Zustimmung durch den Veranstalter ist verboten. Der private Weiterverkauf von Eintrittskarten zu einem höheren als dem aufgedruckten Kartenpreis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die dem Erwerber der Eintrittskarte tatsächlich berechnet worden sind, ist verboten. Die Vervielfältigung und das Präparieren der Eintrittskarte (z.B. Aufdrucken, Abändern oder sonstige Arten der Veränderung der Eintrittskarte) zum Zwecke der Täuschung oder Benachteiligung anderer ist untersagt. Missachtung wird strafrechtlich verfolgt.
Der Veranstalter behält sich vor, Erwerber, die gegen die Verbote verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen.
4.3 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich oder terminlich zu verlegen. Etwaige Programmänderungen, ohne vorherige Ankündigung, sind vorbehalten und kein Grund für eine Rückvergütung des Eintrittspreises. Sollte eine Veranstaltung endgültig abgesagt und nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden, wird der Eintrittspreis - soweit dieser bereits bezahlt wurde - rückerstattet.
4.4 Bei Open-Air-Veranstaltungen sucht der Veranstalter eine zum Zweck der Veranstaltung passende örtliche Gegebenheit aus. Auf mögliche Veränderungen dieser hat der Veranstalter keinen Einfluss. Open-Air Veranstaltungen finden in der Regel auch bei schlechtem Wetter statt, es sei denn, es besteht hierdurch die Unmöglichkeit der sicheren Durchführung der Veranstaltung. Ein Rückerstattungsanspruch ist nicht gegeben.
4.5 Die Anreise zum Veranstaltungsgelände ebenso wie das Parken erfolgt auf eigene Gefahr. (Es besteht kein Anspruch auf einen Parkplatz direkt vor oder sogar auf dem Veranstaltungsgelände.) Sollte es einen ausgewiesenen Veranstaltungsparkplatz geben, ist dort den Hinweisen des Ordnungspersonals Folge zu leisten. Der Umwelt zuliebe, benutzen Sie bitte die öffentlichen Verkehrsmittel.
4.6 Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren bleibt vorbehalten. Die Eintrittskarte und das Eintrittsband sind auf Verlangen vorzuzeigen.
4.7 Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
4.8 Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung.
4.9 Die Konzerte finden in erheblicher Lautstärke statt und daher sind Gehörschäden infolge des Konzertbesuches nicht ausgeschlossen. Der Veranstalter übernimmt für entstandene Gehörschäden keine Haftung.
4.10 In Bühnennähe kann es durch Gedränge zu Kreislaufschwächen und Quetschungen kommen, für die der Veranstalter keine Haftung übernimmt.
4.11 Für Sachschäden die an der Einrichtung, Geräten, bei Personenschäden der Künstler, Personal, Besuchern oder an der eigenen Person durch Zuwiderhandlung entstanden sind haftet der Verursacher. Der Veranstalter haftet nicht für beschädigte, verloren gegangene, gestohlene oder sonst abhanden gekommene Gegenstände.
4.12 Den Weisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten. Nichteinhaltung kann den sofortigen Verweis ohne Rückerstattung des Eintrittspreises zur Folge haben.
4.13 Das Betreten der Bühne oder/und überschreiten der Absperrung ist untersagt und kann den sofortigen Verweis ohne Rückerstattung des Eintrittspreises zur Folge haben.
4.14 Das Mitbringen von Glasbehältern, Plastiktrinkflaschen, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen ist untersagt. Am Veranstaltungsgelände ist das Mitbringen von Tieren generell verboten. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis aus dem Veranstaltungsgelände.
4.15 Das Vertreiben von politischen Parolen und das Tragen solcher Symbole führen zum Ausschluss aus der Veranstaltung.
4.16 Das Mitbringen von Film- und Videokameras jeglicher Bau- und Funktionsart, Spiegelreflexkameras mit Teleobjektiv und Blitz sowie digitale Kleinbildkameras mit Zoom und Memorychip sowie Tonaufzeichnungen mit Tonaufnahmegeräten sind verboten. Missachtung wird strafrechtlich verfolgt.
4.17 Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und des Veranstalters zustande.
5. PRINT- & VERLAGSPRODUKTE, VERLAGSBEDINGUNGEN
5.1 Anzeigenaufträge sind unwiderruflich. Mündlich erteilte Aufträge werden vom Verlag schriftlich bestätigt und gelten sofern nicht innerhalb von 8 Tagen ein Widerruf erfolgt als rechtsverbindlich. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen und bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlages.
5.2 Zusätzlich erfolgte Absprachen und Auskünfte mit dem Kundendienstpersonal beziehungsweise den Verkäufern bedürfen der Schriftform.
5.3 Es obliegt dem Auftraggeber, sich über den jeweils gültigen Anzeigentarif vor Aufgabe des Inserates zu informieren.
5.4 Der Verlag behält sich vor, Anzeigen- und Beilagen-Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Anzeigen- und Beilagen-Aufträge sind für den Verlag erst durch schriftliche Bestätigung an den Auftraggeber rechtsverbindlich. Beilagen-Aufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilagen und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
5.5 Ein rückwirkender Nachlass wird nicht gewährt.
5.6 Der Auftraggeber garantiert dem Verlag, dass das Inserat gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen verstößt und Rechte Dritter nicht verletzt. 3Xmedia haftet nicht für das von Kunden für Werbezwecke zur Verfügung gestellte Text- und Bildmaterial. Der Verlag und seine Leute sind zu einer entsprechenden Prüfung des Inserates nicht verpflichtet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verlag sowie dessen Leute hinsichtlich aller Ansprüche, die auf das erschienene Inserat begründet werden, schad- und klaglos zu halten sowie für die entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu leisten.
5.7 Die Druckunterlagen für das Ausstellerverzeichnis sind in einer Auflösung von 300 dpi als fertige Datei ( Satzspiegel: B 44mm x H 44mm) im .jpg, .eps oder .pdf-Format zu übermitteln. 3Xmedia ergänzt die Daten mit einem QR-Code und Link.
5.8 Dem Inserenten obliegt die rechtzeitige Bereitstellung der Druckunterlagen. Der Verlag haftet nicht für die Druckqualität der bereitgestellten Druckunterlagen. Die Verwendung der Druckunterlagen erfolgt ohne Gewähr unter Beachtung der üblichen Sorgfalt. Prospektbeilagen und Druckunterlagen sind dem Verlag frei Haus zu liefern.
5.9 Für den Fall, dass der Verlag im Auftrag des Kunden Druckunterlagen anfertigen lässt, werden die Kosten für Satz und Grafik gesondert in Rechnung gestellt. Die fertige Einschaltung wird dem Kunden zur Ansicht und zur Kontrolle übermittelt. Nach erteilter Druckfreigabe können keine nachträglichen Reklamationen anerkannt werden.
5.10 Bei telefonischer Auftragserteilung oder Textänderung können keine Reklamationen bezüglich Hörfehler oder Satzfehler vom Verlag anerkannt werden.
5.11 Telefonische Inseratenänderungen müssen nachträglich, jedoch noch vor Anzeigenschluss, schriftlich bestätigt werden.
5.12 Druckunterlagen übernimmt der Verlag nur zur Weiterleitung. Für diese Vermittlung kann der Verlag in keiner Weise haftbar gemacht werden.
5.13 Probeabzüge für ganzseitige Annoncen werden auf ausdrücklichen Wunsch und gegen Erstattung der anfallenden Kosten hergestellt. Bei nicht fristgerechter Rücksendung der Probeabzüge gilt die Genehmigung zum Druck erteilt.
5.14 Kosten, die durch erhebliche Änderungen der ursprünglich verwendbaren Ausführung sowie beigestellter Druckunterlagen entstehen, werden dem Auftraggeber verrechnet.
5.15 Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der Anzeige, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.
5.16 Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung tritt nur bei Vermittlung durch die Werbeagentur oder Werbe Mittler in Kraft. Sie darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
5.17 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten Nachlass und dem, der der tatsächlichen Abnahme entspricht, dem Verlag zu vergüten. Im Falle einer Klage, bei Zahlungseinstellung, Ausgleich oder Konkurs entfällt jeglicher Nachlass. Bei Ausgleich oder Konkurs und sonstiger Liquidation wird der Gesamtbetrag für noch abzunehmende Anzeigen sofort ohne Gewährung von Nachlässen fällig.
5.18 Für die Annahme von Anzeigen in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr geleistet, ausgenommen der Fall, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig macht und den im Tarif vorgesehenen Platzierungszuschlag bezahlt und dies auch schriftlich vom Verlag bestätigt wird.
5.19 Der Ausschluss von Mitbewerbern ist nicht möglich.
5.20 Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Inserate. Grundlage hierfür ist die durchschnittliche Druckleistung nach dem jeweiligen Druckverfahren und der verwendeten Papierqualität. Wenn ungeeignete Druckunterlagen zur Verfügung gestellt werden, so übernimmt der Verlag keine Verantwortung für schlechte Wiedergabe. Wenn Anzeigen ganz oder teilweise unleserlich, unrichtig oder unvollständig abgedruckt sind, leistet der Verlag Ersatz, wenn durch die Mängel (Druckfehler) der Zweck der Anzeige wesentlich beeinträchtigt wird. Weitergehende Haftungen für den Verlag sind ausgeschlossen. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden sie erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.
5.21 Einschaltungsreklamationen werden nur innerhalb von zwei Wochen nach Erscheinen eines Inserates anerkannt. Die Reklamation muss schriftlich unter Angabe der behaupteten Mängel erfolgen.
5.22 Berechnet werden die vereinbarte Einschaltungsgröße, mindestens aber die tatsächliche Abdruckhöhe und –breite sowie allfällige Zuschläge für Farbe(n), Platzierung, etc.
5.23 FAIRWedding-Journal: Das Journal erscheint 2x jährlich im Juni und zur Hochzeitsmesse TRAU DICH als Messejournal mit integriertem Ausstellerverzeichnis im Format A3/gefaltet auf A4. Die Auflage beträgt je 5.000 Stk. Die Verteilung erfolgt an Brautpaare, nach Anforderung, auf Messen und zielgruppenorientiert über unsere Partner. Sollte nach Erhalt der Auftragsbestätigung innerhalb von 8 Tagen keine Entgegnung erfolgen, gilt der Auftrag als verbindlich. Die Fakturierung erfolgt prompt nach Einlangen der schriftlichen Bestellung. Ein Belegexemplar wird Ihnen nach Erscheinen der Festschrift zugesandt. 3Xmedia haftet nicht für das von Kunden für Werbezwecke zur Verfügung gestellte Text- und Bildmaterial. Der Auftragnehmer wird vom Auftraggeber diesbezüglich schad- und klaglos gehalten. Alle Preise zzgl. 5% WA und 20% MWSt.
5.24 Rechnungsreklamationen werden nur innerhalb von zwei Wochen ab Ausstellungsdatum der Rechnung anerkannt. Die Reklamation muss schriftlich erfolgen.
5.25 Bei Zahlungsverzug gelten die im Punkt 5 angeführten Bestimmungen.
5.26 Bei Änderung der Anzeigen- und Beilagenpreise treten die neuen Bedingungen sofort in Kraft, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
5.27 Für Sonderbeilagen und Sonderseiten können vom Verlag besondere Preise festgesetzt werden.
5.28 Der Verlag liefert auf Wunsch nach Erscheinen der Anzeige ein kostenloses Belegexemplar.
5.29 Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung zur Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz. Insbesondere wird auch kein Schadenersatz für nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet.
5.30 Zusatzvereinbarungen zu unseren Verlagsbedingungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
5.31 Sofern nichts anderes bestimmt ist, gelten die Allgemeinen Anzeigenbedingungen des österreichischen Zeitschriftenverbandes.
6. SEMINARE, WORKSHOPS & IMPULSTAGE
6.1 Anmeldung & Abmeldung
Die Anmeldung ist verbindlich durch das Absenden des Anmeldeformulars. Anmeldungen, Ummeldungen und Abmeldungen werden nur in Schriftform akzeptiert. Dies kann per Briefpost, Email oder Fax geschehen. Erst mit der Bestätigung durch den Veranstalter gilt die An-, Ab-, oder Ummeldung als erfolgreich.
Nach der Anmeldung erhalten Sie von uns per Email folgendes zugesandt:
• Eine Anmeldebestätigung
• Eine Bankverbindung für die Überweisung des Seminarbetrages
• Weitere Detail-Informationen
Im Falle von Verhinderung Ihrer Teilnahme durch Krankheit ist der Seminarbetrag trotzdem zu bezahlen. Diese Zahlung verfällt jedoch nicht, sondern Sie erhalten einen Gutschein in Höhe des Seminarbetrages. Diesen Gutschein können Sie jederzeit in Form von Teilnahmen bei anderen Seminaren einlösen.
6.2 Allgemeines
a) Der gesamte Seminarbetrag ist spätestens 1 Woche vor Seminarbeginn fällig. Der Seminarbetrag versteht sich inkl. MwSt.. Reise-, Aufenthalts- und Verpflegungskosten sind von der Teilnehmerin/vom Teilnehmer selbst zu tragen. (Bei Zahlungsverzug gelten als vereinbart: 12% Zinsen per Anno, Mahnkosten von Euro 10,- pro erfolgter Mahnung sowie die Übernahme aller weiteren eventuell anfallenden Inkassokosten.)
b) Die Teilnahme erfolgt freiwillig, auf eigene Gefahr und Verantwortung. Sie stellt keine medizinische Behandlung oder Psychotherapie dar. Alle Anweisungen der Seminarleiter sind Vorschläge, denen Sie aus freiem Willen und nur insoweit nachkommen werden, wie sich das mit Ihrer persönlichen Freiheit vereinbaren lässt. Teilnehmer*Innen haften für durch sie verursachte Schäden selbst.
c) Veranstaltungen können auch ohne Angabe von Gründen abgesagt bzw. verschoben werden. Sollte eine Veranstaltung endgültig abgesagt und nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden, wird der Seminarbetrag - soweit dieser bereits bezahlt wurde - rückerstattet. Darüber hinaus besteht jedoch weder im Fall einer Absage noch einer Verschiebung Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen welcher Art auch immer (wie etwa Reisekosten, Hotelkosten, etc.).
d) 3Xmedia steht das ausschließliche Recht zu, während Seminaren Audio-und/oder Video-Aufnahmen zu erstellen bzw. zu veranlassen. Sämtliche Rechte an Audio- und/oder Video-Aufnahmen während der Seminare sowie an Lichtbildaufnahmen, die von 3Xmedia im Rahmen der Seminare gemacht werden, insbesondere das Recht zur Veröffentlichung, stehen 3Xmedia exklusiv zu. Ebenso ist 3Xmedia die Vervielfältigung, Veröffentlichung oder allfällige entgeltliche Weitergabe schriftlicher Unterlagen zu den Veranstaltungen vorbehalten.
7. PREISE & ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
7.1 On-Line Shop & Warenverkauf
Die Preise im Online-Shop richten sich an Endverbraucher und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.2 Konzert-, Kabarett-, Festival-, Event- und Messebesucher
Die Preise richten sich an Endverbraucher und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.3 Verlagsprodukte, Anzeigen, Inserate
Alle Preise zzgl. 5% Werbeabgabe und 20% Umsatzsteuer bzw. gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Firmen mit gültiger UID-Nummer und ausländischen Firmensitz sind umsatzsteuerbefreit.
7.4 Messen & Ausstellungen
Alle Preise zzgl. 20 % Umsatzsteuer.
Firmen mit gültiger UID-Nummer und ausländischen Firmensitz sind umsatzsteuerbefreit.
7.5 Zahlungsverzug, Spesen, Zinsen
Bei Zahlungsverzug sind für die jeweils überfälligen Beträge 8,38% Zinsen per anno zu bezahlen, welche sofort fällig werden. Der Auftraggeber ist ebenfalls verpflichtet, außer den usuellen Mahnspesen, alle 3Xmedia bei Verfolgung seiner Ansprüche auflaufenden Kosten, Spesen, Barauslagen etc., aus welchem Titel auch immer, zu bezahlen.
Es sind neben den gerichtlich bestimmten Kosten auch sämtliche vorprozessualen Kosten, insbesondere des von 3Xmedia beauftragten Inkassobüros oder Anwaltes, voll zu ersetzen. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf Spesen, dann auf Zinsen und zuletzt auf das Kapital angerechnet. Bei Zahlungsverzug ist 3Xmedia berechtigt, angenommene Aufträge bis zur Behebung des Zahlungsverzuges nicht auszuführen.
8. GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT
8.1 Gerichtsstand
3Xmedia Agentur & Event GmbH, FN 528897s
Bezirksgericht Klagenfurt
8.2 Rechtswahl/ Anwendbares Recht
Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden, die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
IMPRESSUM:
3Xmedia Agentur & Event GmbH, FN 528897s, 9500 Villach, Peraustrasse 22
Büro Kontakt Wien:
Tel: +43 1 20 20 201, Fax: +43 1 20 20 201 20,
@-Mail: office@3xmedia.at
WEBDESIGN & LAYOUT
3XMEDIA – Ralph Edenhofer
PROGRAMMIERUNG & CMS
LEMONTREE - Ing. Gerhard Buchecker
Stand 31.03.2023